Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss in der Regel einen Energieausweis vorlegen - nicht nur in Köln Junkersdorf oder in der Kölner Umgebung.
Denn zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, welches die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Dieses Gesetz gibt nun vor, dass Energieausweise fortan auch die Klimawirkung eines Gebäudes beinhalten müssen.
Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief für Wohngebäude und gibt durch unterschiedliche Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung wieder.
Ein Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen wie Gas, Öl, Strom etc. sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.
Die neueren Energieausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse angefangen von A+ bis H auf, ähnlich wie man es auch von Elektrohausgeräten kennt.
Somit hat der Käufer oder der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung die Möglichkeit, die Energieeffizienz mit anderen Miet- oder Kaufobjekten zu vergleichen und erhält somit Transparenz über die anstehenden Heizkosten, die er zu tragen hat.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich immer benötigt, aber es gibt auch Ausnahmen. Die Pflicht zum Vorweis eines Energieausweises gilt nicht bei Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden sowie bei Ferienimmobilien.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne im Gebäude befindliche Wohnung. Beinhaltet ein Gebäude sowohl Wohnraum als auch gewerbliche Flächen, gilt es zu unterscheiden.
Denn beträgt die gewerbliche Fläche des Gebäudes mehr als 10% der Gesamtfläche, dann wird für den Verkauf der Immobilie zusätzlich ein Energieausweis für Nichtwohngebäude benötigt.
Somit benötigt man beim Verkauf hier zwei Energieausweise: für den gewerblich genutzten Teil einen Energieausweis für Nichtwohngebäude und für den Wohnteil einen Energieausweis für Wohngebäude.
Der Energieausweis muss folgende Angaben zwingend enthalten:
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Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis zeigt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes an. Dies erfolgt auf Basis der Energieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahres-Verbrauchsabrechnungen.
Hierbei gilt es zu beachten, dass der Energieverbrauchskennwert, der auf dem Verbrauchsausweis dann angegeben ist, stark von dem Verhalten der Bewohner einer Immobilie abhängt.
Wird also stark geheizt und mehr als nötig in der Heizperiode gelüftet, fällt der Wert tendenziell (zu) hoch aus. Wird der Wohnraum periodenweise nicht genutzt oder steht leer, fällt der Wert Tendenziell (zu) niedrig aus.
Dies kann ein Nachteil des Verbrauchsausweises sein.
Von Vorteil ist bei der Erstellung des Bedarfsausweises, dass die Erhebung der relevanten Daten deutlich einfacher und weniger fehleranfällig erfolgt. Deshalb ist die Erstellung des Verbrauchsausweises auch meistens die günstigere Variante.
Zusätzlich werden die ermittelten Verbrauchszahlen auch über sog. Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet, was dazu führt, dass besonders heizintensive Winter nicht zu einer grundsätzlich schlechteren Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes führen.
Der Bedarfsausweis ist dagegen deutlich aussagekräftiger und zeigt die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes für End- und Primärenergie an. Die Werte basieren auf einer Analyse der Energiemenge, die bei einer durchschnittlichen Nutzung für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Lüftung anfällt.
Die berechneten Kennwerte sind im Falle eines Bedarfsausweise also zwar unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner:innen, was ein grundsätzlicher Vorteil ist.
Nachteilhaft kann es sein, dass die Genauigkeit und somit die Aussagekraft des Ausweises damit im Zusammenhang steht, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis erstellt, die relevanten Daten sorgfältig und vollumfänglich erhebt.
Welcher der beiden Energieausweise zulässig ist, ist je nach Gebäudetyp unterschiedlich und wird im Folgenden erläutert.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten, wie beispielsweise Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren, Schornsteinfegern etc. ausgestellt werden.
Die Empfehlung der Verbraucherzentrale ist es, sich eine schriftliche Ausstellungsberechtigung geben zu lassen, die bescheinigt, dass der Aussteller einen Energieausweis erstellen darf.
Grundsätzlich ist ein Energieausweis ab der Ausstellung für 10 Jahre gültig.
Aber auch online ist die Erstellung eines Energieausweises möglich, so auch über den Service von Kind Immobilien-Kontor, Köln Junkersdorf.
Die Kosten des Energieausweis hängen von der Art des Ausweises sowie der Größe und den Gestaltungseigenschaften des Gebäudes ab.
Lässt man einen Bedarfsausweis von einem qualifizierten Fachmann erstellen, entstehen hier normalerweise Kosten zwischen 300 und 500 Euro, bei einem Verbrauchsausweis belaufen sich die Kosten auf 50 bis 80 Euro.
Liegt ein Energieausweis nicht fristgerecht vor, kann ein Verstoß gegen die Ausweispflicht mit einem Bußgeld von bis zu 15.000€ geahndet werden.
Der Energieausweis sollte deshalb so früh wie möglich beantragt werden.
Top-Tipp: Fragen Sie doch einfach einen fachkundigen und kompetenten Immobilienmakler, ob er die Erstellung des Energieausweises nicht für Sie übernehmen kann. Mit Hilfe von qualifizierten und zertifizierten Online-Anbietern für die Erstellung von Energieausweisen lässt sich hier einiges an Geld sparen.
Sollten Sie absehen können, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dann kümmern Sie sich schnellstmöglich um die Erstellung eines erforderlichen Energieausweises.
Wenn Sie kosteneffizient vorgehen wollen, wenden Sie sich an einen kompetenten Immobilienmakler Ihres Vertrauens.
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